Anwendungsbereich
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Größenbereich von 30 m² bis 150 m². Der Mietspiegel gilt für vermietete Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser ab zwei Nutzereinheiten.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
- öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen);
- Wohnraum, der ganz oder überwiegend gewerblich genutzt wird;
- Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch – maximal 3 Monate - vermietet ist (z.B. Ferienwohnungen);
- Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen oder in sonstigen Heimen oder Anstalten, bei denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt (z. B. Betreuung und Verpflegung);
- ganz oder überwiegend möblierter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Einbauküchen und Einbauschränken);
- Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.
Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar für Wohnraum, der bei der Datenerhebung nicht erfasst wurde:
- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind;
- nicht abgeschlossene Wohnungen;
- Wohnungen, für die mehr als ein Mietvertrag besteht.