Angaben zur Mietspiegelerstellung

Die drei Kommunen Konstanz, Allensbach und Reichenau haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage bei nicht preisgebundenen Wohnungen einen gemeinsamen Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt.

Der Mietspiegel basiert auf Daten, die im Zeitraum von Dezember 2019 bis Januar 2020 bei 1.431 mietspiegelrelevanten Haushalten nur zum Zwecke der Mietspiegelerstellung durch eine schriftliche Erhebung kombiniert mit einer Internet-Befragung bei Mietern erhoben wurden. Davon entfallen auf Allensbach und Reichenau zusammen 143 Datensätze. Die Mieterhaushalte wurden per Zufallsverfahren ausgewählt und mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens befragt. Dieser Mietspiegel wurde im Jahr 2022 durch Erhebung und Auswertung einer Datenstichprobe im Umfang von 462 Datensätzen fortgeschrieben.

Der Mietspiegel 2022 und seine Fortschreibung 2022 wurde unter Anwendung der Regressionsanalyse, einem wissenschaftlich anerkannten statistischen Verfahren, berechnet. Die Datenerhebung, die Auswertung der gewonnenen Daten und die wissenschaftliche Bearbeitung der Neuerstellung 2020 und der Fortschreibung 2022 erfolgten durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Waltenhofen 2, 93161 Sinzing. Die Entstehung und Fortschreibung des Mietspiegels sind in eigenen Arbeitsberichten dokumentiert.

An der Erarbeitung dieses Mietspiegels ein projektbegleitender „Arbeitskreis Mietspiegel“ mitgewirkt. Vertreten waren in diesem Gremium

Der vorliegende Mietspiegel wurde am 26. August 2022 als „qualifizierter Mietspiegel“ im Sinne des § 558d BGB von den Interessensverbänden der Vermieter und Mieter anerkannt. Er gilt ab dem 01. Oktober 2022 für den Zeitraum von 2 Jahren.