Mietspiegel 2022
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Heizungsausstattung
Gaseinzelöfen
Elektronachtspeicheröfen
Einzelöfen mit Kohle-, Holz- oder Ölbefeuerung
keine vom Vermieter gestellte Heizung oder Warmwasserversorgung
sonstige Heizung
Wohnungsausstattungskriterien
Fußboden oder Nassbereich im Bad nicht durchgehend gefliest/gekachelt
keine zentrale Warmwasserversorgung, nur Einzelboiler/Durchlauferhitzer
kein abgeschlossenes Badezimmer in der Wohnung
Parkett-, Marmor-, Holzdielen-, Fliesen-/Kachel- oder Natursteinboden im überwiegenden Teil der Wohnung
seit 2002 nicht modernisierte PVC-/Linoleumböden im Hauptteil der Wohnung
kein Bodenbelag, nur Rohboden/Estrich im überwiegenden Teil der Wohnung
3-Scheiben-Wärmeschutzfenster
Einbauküche mit mindestens zwei Einbauelektrogeräten (z.B. Herd, Kühlschrank, Spülmaschine), Spülbecken mit Unterschrank und ausreichend Kücheneinbauschränken wird vom Vermieter gestellt
Terrasse vorhanden (gilt nur für Mehrfamilienhäuser mit mind. 2 Wohnungen)
Garten vorhanden, der ausschließlich vom Mieter einer Wohnung allein genutzt werden darf (gilt nur für Mehrfamilienhäuser mit mind. 2 Wohnungen und ist unabhängig von der Gartenfläche)
weder eigener Kellerraum noch eigener Speicheranteil noch Abstellraum außerhalb der Wohnung vorhanden
überwiegend hochwertige Rollläden (elektrisch, einbruchsicher)
mindestens ein Wohnraum ohne fest installierte Heizung vorhanden
alters-/behindertengerechte Wohnungsausstattung (barrierefrei Wohnen nach DIN 18025, u.a. keine Stufen/Schwellen, Breittüren, bodengleiche Dusche)
Wohnung mit Galerie oder Maisonette-Wohnung
Aufzug vorhanden in Gebäude mit maximal 4 Obergeschossen (EG zählt nicht mit)
Energetische und sonstige Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen finden nur Berücksichtigung, wenn die Wohnung vor 1995 errichtet wurde und nach 2002 bauliche Maßnahmen durchgeführt worden sind, die zu einer wesentlichen Gebrauchswerterhöhung der Wohnung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand der Wohnung führten (keine Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten!). Vor 2002 durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen gelten jetzt als Standardniveau. Nach 1995 gebaute Gebäude weisen kaum Modernisierungsmaßnahmen auf und unterliegen schon den ab 1996 geltenden strengeren gesetzlichen Bestimmungen bei Wärmeschutz und Energieeinsparung.
Dämmung der Außenwand
Dämmung von Dach / oberster Geschossdecke
Dämmung der Kellerdecke
Erneuerung des Wärmeerzeugers (Heizkessel, Brenner, Gastherme)
Fenstererneuerung mit Wärmeschutz-/Isolierverglasung
Modernisierung des Sanitärbereichs (mind. Fliesen im Bad, Badewanne/Dusch-tasse, Waschbecken, Toilettenkopf)
Erneuerung der Fußböden in der Wohnung
Erneuerung der Innen- und Wohnungstüren
Modernisierung des Treppenhauses samt Eingangstür
zeitgemäße Erneuerung der Elektroleitungen (Verstärkung des Leitungsquerschnitts)
maßgebliche Verbesserungen des Wohnungsgrundrisses
umfassende Erneuerung der Außenanlagen
Kriterien der kleinräumigen Wohnlage
Im Umkreis von 100 Metern befinden sich größere Wald-, Wiesen- oder Parkflächen (mindestens Fußballfeldgröße) mit Möglichkeiten zum Spazierengehen.
Der Grad von Umweltbeeinträchtigungen (z.B. durch Lärm, Rauch, Abgase, Staub, Geruch) ist sehr niedrig.
Die Bebauung in der direkten Umgebung im Umkreis von 50 m ist offen (vorwiegend Ein-/Zweifamilienhäuser).
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf (Nahrungsmittel) sind mehr als 1.000 Meter fußläufig entfernt.
Einkaufsmöglichkeiten für den speziellen Bedarf (Ballung von mindestens 5 Geschäften) sind mindestens 1.000 Meter fußläufig entfernt.
Die Wohnung liegt in einem gewerblich genutzten Gebiet (Industrie-/Gewerbebetriebe).
Zu- und Abschläge in Prozent der Basisnettomiete nach Ortsteil
Ortsteil
Altdorf, Eugenbach
Pfettrach
Auswertung
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