Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt ausschließlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus im Wohnflächenbereich zwischen 20 und 150 m2. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt er nicht für:
- Wohnungen des geförderten sozialen Wohnungsbaus, soweit sie noch der Sozialbindung unterliegen;
- Wohnungen, die nur zu vorübergehendem Gebrauch – max. 3 Monate pro Mieter - vermietet sind (z.B. Ferienwohnungen, Untermiete);
- Wohnungen, die überwiegend möbliert vermietet werden (Einbauküche, Einbauschränke und einzelne Möbelstücke zählen nicht als Möblierung);
- Wohnungen, die Teil eines Wohnheims, einer sozialen Einrichtung oder einer Sammelunterkunft (z.B. Studenten-, Alten-, Behinderten-, Pflegewohnheim, Teil einer sozial betreuten Wohnanlage) sind;
- Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist;
- Dienst- oder Werkswohnungen, bei denen der Mietvertrag an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist.