Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach intensiver Beratung hat der Augsburger Stadtrat im Juni 2016 beschlossen, erstmals die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Augsburg in Auftrag zu geben. Am 30.11.2017 wurde dieser Mietspiegel vom Augsburger Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Die Stadt bedient sich damit eines Instrumentes, das in vielen anderen Städten dieser Größe üblich ist und mehr Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt schafft. Mit seiner Hilfe lässt sich für alle Akteure auf dem Augsburger Wohnungsmarkt, Mieter und Vermieter, feststellen, welche Miete im frei finanzierten Wohnungsmarkt jeweils „ortsüblich“ ist. Die Stadt Augsburg sieht in diesem Mietspiegel auch einen Beitrag zur „Offensive Wohnraum Augsburg“, die unter anderem das Ziel hat, bestehende Mietverhältnisse zu stärken.

In den Mietspiegel fließen Mieten ein, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder verändert wurden. Verschiedene Kriterien wie Gebäudeart, Wohnungsgröße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage werden berücksichtigt. Die daraus errechnete ortsübliche Miethöhe ist ein zuverlässiges Abbild der Realität wie es bisher nicht existierte. Der Mietspiegel beruht auf einer statistischen Erhebung durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, bei der Ende 2016/Anfang 2017 rund 2500 relevante Datensätze eingingen. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an die Mitwirkenden, denn jeder ausgefüllte Fragebogen hat zu einer höheren Aussagekraft des vorliegenden Mietspiegels beigetragen.

Die Stadt Augsburg ist nach der im Januar 2016 in Kraft getretenen bayerischen Mieterschutzverordnung ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, hier gilt eine reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen sowie eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Auch um diese Regelungen umzusetzen und damit den Mietmarkt zu stabilisieren, wird dieser Mietspiegel benötigt.

Ich danke allen, die im „Arbeitskreis Mietspiegel“ die Erstellung des Mietspiegels begleitet haben und dem EMA-Institut Sinzing für die praktische Ausführung.

Der Mietspiegel kann seine Wirkung nur entfalten, wenn er allen, die auf dem Mietmarkt aktiv sind, bekannt ist und Anwendung findet. Hinweisen möchte ich deshalb darauf, dass neben der vorliegenden Broschüre im Internet unter www.augsburg.de auch eine interaktive Anwendung zu finden ist, mit deren Hilfe sich in einzelnen Schritten die jeweilige ortsübliche Miete ermitteln lässt.

Allen Vermietern und Mietern in Augsburg wünsche ich eine konfliktfreie Partnerschaft, zu der dieser Mietspiegel einen Beitrag leisten kann.

Dr. Stefan Kiefer
Bürgermeister und Sozialreferent