Online Mietspiegel Augsburg 2019
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Haustyp
Einfamilienhaus
Doppelhaushälfte
Reihenhaus
Mehrfamilienhaus
Wohnungsausstattung
Einzelöfen (Öl, Gas)
Einzelöfen (Holz, Kohle) oder keine vom Vermieter gestellte Heizung
mindestens ein Wohnraum, Küche oder Bad ohne fest installierte Heizungsversorgung
Fußbodenheizung im Wohnraum bzw. in den Haupträumen
dezentrale ältere Warmwasserversorgung (seit 2006 nicht modernisiert worden und besteht entweder in Form von Durchlauferhitzer und/oder Kleinboiler/Untertischgeräte.)
Parkettboden oder Korkboden im überwiegenden Teil des Wohn-/Schlafbereiches
einfacher, seit 2006 nicht modernisierter Bodenbelag (Dielenholz, Teppich, PVC, Linoleum oder nur Rohboden ohne Belag) im überwiegenden Teil des Wohn-/Schlafbereiches
gehobene Sanitärausstattung
gehobene Sanitärausstattung, wenn mind. 2 der nachfolgenden Sanitärmerkmale vorhanden sind
zweites WC in der Wohnung
Badewanne und Einzeldusche
Handtuchheizkörper
zweites Waschbecken im Bad
gehobene Küchenausstattung (liegt vor, wenn die vom Vermieter ohne zusätzlichen Mietzuschlag zur Verfügung gestellte Einbauküche folgende Mindestausstattung enthält: mindestens zwei Einbauelektroelemente (z.B. Herd; Gefrierschrank/-truhe; Kühlschrank; Spülmaschine), Spülbecken mit Unterschrank und Kücheneinbauschränke.)
3-Scheiben- oder hochwertige Wärme-/Lärmschutzfenster
(Dach-)Terrasse in Mehrfamilienhaus
Balkon/Loggia ab 2 m2
Aufzug in Gebäude mit weniger als 4 Volletagen
mindestens ein Durchgangszimmer (betrifft Hauptwohnräume und Küche) in Gebäuden bis einschließlich Baujahr 1990
kein Abstellraum außerhalb der Wohnung (Keller-, Dachbodenabteil, externer Raum)
keine Gegensprechanlage in einem Mehrfamilienhaus mit mindestens 3 Wohnungen
Baujahr
bis 1948
1949-1979
1980-1995
1996-2001
2002-2007
2008-2015
ab 2016
Modernisierungsmaßnahmen (seit 2006)
einzelne Modernisierungsmaßnahmen
Wohnung liegt in einem Gebäude mit Baujahr nach 1979 ohne jegliche Modernisierungsmaßnahmen
Wohnung liegt in einem Gebäude mit Baujahr zwischen 1960 und 1979 ohne jegliche Modernisierungsmaßnahmen
Wohnung liegt in einem Gebäude mit Baujahr vor 1960 ohne jegliche Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen
Punktwerte zur Ermittlung des Modernisierungszustandes:
Badeinrichtung modernisiert (mind. Fliesen, Wanne/Duschwanne, Waschbecken)
Fußböden überwiegend erneuert
barrierefreie Ausstattung geschaffen (insbesondere stufenlos erreichbare Wohnung, bodengleiche Dusche, Türen mindestens 80 cm breit)
Innen- und Wohnungstüren erneuert
Grundriss maßgeblich verbessert
Wärmeerzeuger erneuert (z.B. Heizkessel, Gastherme)
(Tritt-)Schallschutz eingebaut
Dämmung der Kellerdecke eingebaut
Dämmung des Daches / der obersten Geschossdecke durchgeführt
Dämmung der Außenwand angebracht
Fenster durch Wärmeschutzfenster erneuert
Elektroinstallation zeitgemäß erneuert (incl. Leitungsquerschnitt verstärkt)
Treppenhaus samt Eingangstür modernisiert
Stadtbezirkszonen
Adresse
Straße:
Hausnummer:
Teilnummer:
Es ist kein Wohnhaus mit der Nummer:
XX
in der
Straße
bekannt.
Bitte geben Sie die vollständige Hausnummer des Objektes an.
Wohnlage
Punktwerte zur Ermittlung der Wohnlage:
Die nächste Einkaufsmöglichkeit für täglichen Bedarf (z.B. Nahrungsmittel, mind. 100 m2 Verkaufsfläche) liegt bis maximal 400 m fußläufig entfernt
Die Hauptwohnräume liegen in Richtung Garten/Grünanlage/Park (kein Verkehrsaufkommen)
Der Straßen- /Bahnlärmpegel ist im Schnitt sehr niedrig (d.h. Wohnung liegt mindestens in einer Anlieger- oder Zone-30-Straße; Entfernung zu Bahnlinien oder Haupt-/Durchgangsstraßen beträgt mindestens 100 m)
Es liegt keinerlei Geräuschpegel vor (durchschnittliche dB ≤ 35)
Große Grünflächen (Wald, Wiese, Park mit mindestens Fußballplatzgröße) sind maximal 100 m entfernt (Luftlinie)
Die Bebauung der direkten Umgebung im Umkreis von 100 m ist offen (überwiegend Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser)
Die Hauptwohnräume der Wohnung sind überwiegend schattseitig (nach Norden) ausgerichtet
Die Hauptwohnräume liegen in Richtung Hauptverkehrsstraße mit starkem Verkehrsaufkommen oder direkt an einer Bahnlinie
Die nächste Haltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln ist zwischen 400 und 1.000 m entfernt
Die nächste Haltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln ist mehr als 1.000 m entfernt
Der Industrie-/Fluglärmpegel ist im Schnitt hoch bis sehr hoch (Dauerlärm oder punktuelle Hochlärmphasen)
Der Grad sonstiger Beeinträchtigungen (z.B. durch Rauch, Abgase, Strahlen, Feinstaub, Geruch, Erschütterungen, Schadstoffe) ist hoch bis sehr hoch
Auswertung
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