Der Mietspiegel ist im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert als eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den üblichen Entgelten gebildet, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind (§ 58c Abs. 1, § 558 Abs. 2 BGB). Die im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreise liefern Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten für verschiedene Arten von Mietwohnungen. Sie sollen die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, Gerichtsverfahren für beide Mietvertragsparteien vermeiden helfen und zur Versachlichung von Mietpreisauseinandersetzungen beitragen.
Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte nach wissenschaftlichen Grundsätzen bei der Datenerhebung und Datenauswertung. Es wurden im Zeitraum von Mitte Dezember 2016 bis Mitte März 2017 über 7 000 zufällig ausgewählte Haushalte anhand eines standardisierten Fragebogens durch Erhebungsbeauftragte persönlich befragt. In die regressionsanalytische Auswertung flossen 2 480 mietspiegelrelevante Wohnungen ein, die den gesetzlichen Anforderungen des BGB entsprachen.
Nach der Anerkennung durch den Augsburger Stadtrat am 30.11.2017 gilt der Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d BGB. Dieser Mietspiegel wurde im Herbst 2019 nach einem Zeitraum von 2 Jahren mit dem deutschen Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Die Fortschreibung wurde vom Augsburger Stadtrat am 28.11.2019 anerkannt. Somit gilt der Mietspiegel weiterhin als qualifizierter Mietspiegel.
Die Entstehung und die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels sind in einem eigenen Arbeitsbericht dokumentiert.
Die Ergebnisse des Online-Mietspiegels sind nicht rechtsverbindlich! Trotz Überprüfung der Übereinstimmung mit den Ergebnissen des gedruckten Mietspiegels wird keine Gewähr übernommen.