Sehr geehrte Damen und Herren,
bezahlbaren Wohnraum in Augsburg zu finden wird zunehmend schwieriger. Mit der „Offensive Wohnraum Augsburg“ versucht die Stadt Augsburg, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem Anstieg der Mieten entgegenzuwirken. Daneben werden auch Maßnahmen eingeleitet, die zwar nicht unmittelbar zusätzlichen Wohnraum schaffen, aber – was nicht weniger wichtig ist – bestehende Mietverhältnisse stärken.
Vor diesem Hintergrund wurde vor zwei Jahren erstmals ein Mietspiegel für die Stadt Augsburg erstellt und vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Seitdem hat sich dieses Instrument bewährt. Viele Auseinandersetzungen konnten schon im Vorfeld geklärt, Streitigkeiten vor Gericht verhindert werden. Hinzu kommt: Bundespolitische Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der Mieten wie etwa die Mietpreisbremse setzen, wenn sie in Augsburg wirksam sein sollen, als Vergleichsmaßstab die ortsübliche Miete voraus, die leicht, unstrittig und nach rein fachlichen Kriterien mit dem Mietspiegel zu ermitteln ist.
Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels schafft nun weiterhin Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und trägt damit zum Rechtsfrieden bei. Der Mietspiegel ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine verlässliche Auskunft über die Miethöhen in Augsburg und ist eine gute Grundlage und Orientierungshilfe für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete der jeweiligen Wohnung, auch wenn es um steuerliche Aspekte geht.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach zwei Jahren fortgeschrieben werden. Der Augsburger Mietspiegel wurde erstmals im Jahr 2017 nach dem anerkannten Verfahren der Regressionsanalyse erstellt. Die Fortschreibung erfolgte durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Die durchschnittliche Nettomiete in der Stadt Augsburg beträgt nun unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen 7,47 Euro je Quadratmeter.
Die Stadt Augsburg ist seit der im Jahr 2016 in Kraft getretenen und im August 2019 neu erlassenen bayerischen Mieterschutzverordnung ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Hier gilt eine reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen sowie die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Anhand der neuesten Fassung des Mietspiegels können diese Regelungen weiterhin umgesetzt und damit der Mietmarkt stabilisiert werden.
Mein Dank gilt allen, die im „Arbeitskreis Mietspiegel“ die Fortschreibung des Mietspiegels begleitet haben und dem EMA-Institut Sinzing für die praktische Ausführung.
Der Mietspiegel kann seine Wirkung nur entfalten, wenn er allen, die auf dem Mietmarkt aktiv sind, bekannt ist und Anwendung findet. Hinweisen möchte ich deshalb darauf, dass neben der vorliegenden Broschüre im Internet unter www.augsburg.de auch eine kostenfreie interaktive Anwendung zu finden ist, mit deren Hilfe sich in einzelnen Schritten die jeweilige ortsübliche Miete ermitteln lässt.
Allen Vermietern und Mietern in Augsburg wünsche ich eine konfliktfreie Partnerschaft, zu der dieser Mietspiegel auch zukünftig einen Beitrag leisten kann.
Dr. Stefan Kiefer
Bürgermeister und Sozialreferent