Mietspiegelerstellung 2020 und Fortschreibung 2022

Dieser Mietspiegel wurde im Auftrag der Kommunalverwaltung auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen für das Gemeindegebiet erstellt. Der Mietspiegel basiert auf Daten, die von Januar bis Februar 2020 bei 4.107 mietspiegelrelevanten Haushalten in 23 Kommunen des Bodenseekreises eigens zum Zweck der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Dazu wurden Mieterhaushalte zufällig ausgewählt und per Post anhand eines standardisierten Fragebogens schriftlich befragt, mit der Möglichkeit sich alternativ per Online-Erhebung im Internet zu beteiligen. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Für jede der beteiligten Kommunen wurde ein eigener Mietspiegel erstellt.

Der Mietspiegel wurde 2022 per Anwendung des deutschen Verbraucherpreisindex an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Der Mietspiegel 2020 sowie seine Fortschreibung 2022 wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen erarbeitet.

Der Mietspiegel ist gemäß Beschluss des Gemeinderates als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des §558d BGB anerkannt und gilt ab August 2022.