Erläuterungen zum qualifizierten Mietspiegel 2019

Die Stadt Fellbach hat in Kooperation mit den Gemeinden Kernen im Remstal, Leutenbach und Winnenden sowie dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen auf der Grundlage einer repräsentativen Mieter- und Vermieterumfrage erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Die Erstellung basiert auf über 900 Datensätzen, die im Zeitraum November 2018 bis Januar 2019 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten schriftlich erhoben wurden. An der Neuerstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. In diesem Gremium waren neben den vier Gemeinden vertreten:

Vermietervertreter:

Mietervertreter:

Wohnungsunternehmen und Genossenschaften:

Die repräsentative Datenerhebung wurde vom EMA-Institut organisiert. Mit der Konzeption der Datenauswertung und der Mietspiegelerstellung war ebenfalls das EMA-Institut beauftragt. Das dem Mietspiegel 2019 zugrunde liegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht eine detaillierte, in der Berechnung ausgewiesene Nettomiete pro Quadratmeter anhand einer ausreichend großen Datenstichprobe.

Dieser qualifizierte Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde von den Mieter- und Vermietervertretern am 22.05.2019 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt. Er tritt am 1. August 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2021. Er ersetzt den Mietspiegel vom 1. Juni 2017.

Die Ergebnisse des Online-Mietspiegels sind nicht rechtsverbindlich! Trotz Überprüfung der Übereinstimmung mit den Ergebnissen des gedruckten Mietspiegels wird keine Gewähr übernommen.