Erläuterungen zum Mietspiegel 2018 und zur Fortschreibung 2022

Die Stadt Freudenstadt hat im Jahr 2016 einen ersten eigenen Mietspiegel erstellt und diesen im Jahr 2018 per Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Die hier vorliegende Fortschreibung 2018 basiert auf 311 Datensätzen, die im Herbst/Winter 2015 zum Zweck der Mietspiegelerstellung bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten durch schriftliche Befragung erhoben wurden. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. In diesem Gremium waren neben der Stadtverwaltung Freudenstadt vertreten:

Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten sowie der Fortschreibung war das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Sinzing, beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrunde liegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht statistisch genaue und abgesicherte Ergebnisse für den Mietwohnungsmarkt im Stadtgebiet von Freudenstadt.

Der Mietspiegel wurde 2022 per Anwendung des deutschen Verbraucherpreisindex erneut an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Bei dem vorliegenden fortgeschriebenen Mietspiegel handelt es sich um einen (einfachen) Mietspiegel gemäß § 558c BGB.

Der fortgeschriebene Mietspiegel tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Die Ergebnisse des Online-Mietspiegels sind nicht rechtsverbindlich! Trotz Überprüfung der Übereinstimmung mit den Ergebnissen des gedruckten Mietspiegels wird keine Gewähr übernommen.