Online Mietspiegel 2022
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Baujahr
Maßgebend ist das Jahr der Bezugsfertigkeit. Liegt die Wohnung in einem aufgestockten oder angebauten Gebäudeteil, gilt das Jahr der Aufstockung bzw. des Anbaus; bei Ausbau des Dachgeschosses gilt das Jahr des Ausbaus. Modernisierungsmaßnahmen beeinflussen nicht das Baujahr!
bis 1977
1978 bis 1994
1995 bis 2009
2010 bis 2017
2018 bis 2022
Sanitärausstattung
Folgende vom Vermieter gestellten Merkmale sind für die Bewertung der Sanitärausstattung zu berücksichtigen:
Fußboden gefliest
Wände im Spritzwasserbereich geschützt (z. B. durch Fliesen)
Separater WC-Raum vorhanden
Bidet
Badewanne und separate Duschkabine
Bodengleiche Dusche
Zweites Waschbecken
Handtuchheizkörper
Fußbodenheizung
Fenster oder mechanische Lüftung (z. B. Lüftungsanlage)
Mindestens 2 Badezimmer in der Wohnung vorhanden
Zweites WC (Gäste-WC)
Sanitärbereich (mind. Fliesen, Wanne/Dusche, WC) seit 2012 vom Vermieter erneuert
Sonstige Ausstattung
überwiegend Parkett, Dielenholz, Vinylboden, Stein, Marmor, Fußbodenheizung
überwiegend PVC, Linoleum, kein Bodenbelag/Rohboden
Mietvertrag umfasst die Nutzung einer Parkgelegenheit (Garage, Stellplatz)
überwiegend Fenster mit Einfachverglasung, Kastenfenster/ Doppelflügelfenster
Dachschrägen vorhanden (nicht in Ein- und Zweifamilienhäusern)
Einbauküche mit mind. zwei Elektroeinbaugeräten (z.B. Herd, Gefrierschrank/-truhe, Kühl-schrank, Geschirrspülmaschine) vom Vermieter ohne zusätzlichen Mietzuschlag gestellt
barrierearme Wohnung (Mindestvoraussetzung: schwellenfreie Wohnung, stufenloser Zugang, bodengleiche Dusche)
Aufzug in Gebäude mit weniger als 5 Volletagen vorhanden (Erdgeschoss gilt als Etage)
Art des Gebäudes
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus
Mehrfamilienhaus mit 2 bis 4 Wohnungen pro Hauseingang
Wohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus mit 6 und mehr Geschossen (Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss sind als Geschosse mitzuzählen)
Sonstige Wohnung
Modernisierungsmaßnahmen
Wohnung liegt in einem Gebäude mit Baujahr vor 1980 ohne jegliche Modernisierungsmaßnahme seit 2012
Vollsanierung (mit einem Neubau vergleichbaren Zustand der Wohnung zum Modernisierungszeitpunkt)
Wohnlage
(bei Entfernungsangaben gilt die Fußläufigkeit von Haustür zu Haustür)
nächste Einkaufsmöglichkeit für speziellen Bedarf (z. B. Bekleidung, Drogerie) maximal 500 m entfernt
nächste ärztliche Versorgungseinrichtung maximal 500 m entfernt
nächste weiterführende Schule (Mittelschule, Gymnasium) maximal 500 m entfernt
nächste Grundschule über 1.000 m entfernt
überdurchschnittlicher Straßenlärmpegel oder Haupträume der Wohnung sind in Richtung Hauptverkehrsstraße (mit starkem Verkehrsaufkommen, z.B. Münchener Straße, Freisinger Landstraße, Schleißheimer Straße) ausgerichtet
Auswertung
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