Vorwort

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Konstanz, Allensbach und Reichenau,
liebe Vermieter und Mieter,

Sie halten den fortgeschriebenen gemeinsamen Mietspiegel für Konstanz, Allensbach und Reichenau in der Hand.

Die Bevölkerung in unserer Region wächst immer noch stetig. Konstanz, Allensbach und Reichenau sind nach wie vor sehr attraktive und gefragte Wohnorte. Die Themen Wohnraum und zulässige Miethöhe sind sehr bedeutsame Themen.

Insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist es unerlässlich, eine Orientierungshilfe über die ortsübliche Miete zu haben. Hierzu wurde der gemeinsame Mietspiegel Konstanz, Allensbach, Reichenau fortgeschrieben.

Die Daten für die Fortschreibung des gemeinsamen Mietspiegels 2022 wurden vom erfahrenen EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Zusammenarbeit mit der Stadt Konstanz und den Gemeinden Allensbach und Reichenau erhoben und ausgewertet. Begleitet wurde das Verfahren vom Arbeitskreis Mietspiegel, in dem die Interessenverbände (Haus & Grund Konstanz e.V. und Deutscher Mieterbund Bodensee e.V.), das Amtsgericht Konstanz und die drei beteiligten Gemeinden vertreten sind. Die Qualifizierung erfolgte durch die Zustimmung beider Interessensverbände, wodurch die Akzeptanz von Vermieter- und Mieterseite deutlich zum Ausdruck kommt.

Der gemeinsame Mietspiegel Konstanz-Allensbach-Reichenau liegt für Konstanz in der nun 10. Auflage vor. Für die Gemeinden Allensbach und Reichenau ist es die zweite Auflage.

Mieter und Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen. Somit können sie schnell und verlässlich feststellen, ob die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete angemessen ist und auf seiner Grundlage z. B. Mieterhöhungsforderungen überprüfen.

Der gemeinsame Mietspiegel Konstanz-Allensbach-Reichenau ist ein qualifizierter Mietspiegel, in dem die „ortsübliche Vergleichsmiete“ entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dargestellt ist. Bei jedem Mieterhöhungsverlangen muss die entsprechende Miethöhe des Mietspiegels angegeben werden, soweit die betreffende Wohnung dort eingeordnet werden kann. Damit trägt der Mietspiegel wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf dem hiesigen Wohnungsmarkt bei.

Der Mietspiegel enthält über die Zahlen, Daten und Fakten hinaus umfangreiche Erläuterungen, welche die Einordnung einer Wohnung und die Berechnung der für diese Wohnung maßgeblichen Vergleichsmiete wesentlich erleichtern. 

Wir sind uns sicher, dass der Mietspiegel 2022 für die nächsten zwei Jahre in vielen Fällen als Orientierungshilfe genutzt werden wird. Er trägt zum sachgerechten Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern in Konstanz, Allensbach und Reichenau bei und kann die Diskussionen über die angemessene Miethöhe deutlich versachlichen.

Eine weiterhin erfolgreiche Anwendung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels Konstanz-Allensbach-Reichenau 2022 wünschen Ihnen

Karl Langensteiner-Schönborn Stefan Friedrich Dr. Wolfgang Zoll
Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister
Stadt Konstanz Gemeinde Allensbach Gemeinde Reichenau