Vorwort

LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER AUS KONSTANZ, ALLENSBACH UND REICHENAU,

Sie halten den ersten gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel für Konstanz, Allensbach und Reichenau in der Hand.

Die Bevölkerung in unserer Region wächst stetig. Konstanz, Allensbach und Reichenau sind nach wie vor sehr attraktive und gefragte Wohnorte. Die Themen Wohnraum und zulässige Miethöhe gewinnen deshalb immer weiter an Bedeutung.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist es unerlässlich, eine zuverlässige Orientierungshilfe über die ortsübliche Miete zu erhalten. Hierzu haben die Gemeinderäte beschlossen, gemeinsam einen Mietspiegel zu erstellen:
Ein gemeinsamer Mietspiegel für die Region, individuell auf jede beteiligte Gemeinde zugeschnitten.
Für Allensbach und Reichenau ist dies der erste Mietspiegel, für Konstanz erscheint er in der 9. Auflage.

Wir danken dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg, das den gemeinsamen Mietspiegel finanziell gefördert hat.

Mieter und Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen. Somit können sie schnell und verlässlich feststellen, ob die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete angemessen ist und auf seiner Grundlage z. B. Mieterhöhungsforderungen überprüfen.

Die Daten für den gemeinsamen Mietspiegel 2020 wurden von der Stadt Konstanz und den Gemeinden Allensbach und Reichenau in Zusammenarbeit mit dem erfahrenen EMA-Institut für empirische Marktanalysen erhoben und ausgewertet. Begleitet wurde die Erstellung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis, in dem die Interessenverbände (Haus & Grund Konstanz e.V. und Deutscher Mieterbund Bodensee e.V.), das Amtsgericht Konstanz und die drei beteiligten Gemeinden vertreten waren. Die Qualifizierung erfolgte durch die Zustimmung beider Interessensverbände, wodurch die Akzeptanz von Vermieter- und Mieterseite zum Ausdruck kommt.

Unser Dank gilt insbesondere den fast 1.400 Mietern und auch den Vermietern in Konstanz, Allensbach und Reichenau, mit deren Hilfe und aufgrund deren Auskünfte der erste gemeinsame Mietspiegel 2020 erstellt werden konnte.

Der gemeinsame Mietspiegel Konstanz-Allensbach-Reichenau ist ein qualifizierter Mietspiegel, in dem die „ortsübliche Vergleichsmiete“ entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dargestellt ist. Bei jedem Mieterhöhungsverlangen muss die entsprechende Miethöhe des Mietspiegels angegeben werden, soweit die betreffende Wohnung dort eingeordnet werden kann. Damit trägt der Mietspiegel wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf dem hiesigen Wohnungsmarkt bei.

Der Mietspiegel enthält über die Zahlen, Daten und Fakten hinaus umfangreiche Erläuterungen, welche die Einordnung einer Wohnung und die Berechnung der für diese Wohnung maßgeblichen Vergleichsmiete wesentlich erleichtern.

Wir sind uns sicher, dass der neue Mietspiegel 2020 für die nächsten zwei Jahre in vielen Fällen als Orientierungshilfe genutzt werden wird. Er trägt zum sachgerechten Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern in Konstanz, Allensbach und Reichenau bei und kann die Diskussionen über die angemessene Miethöhe deutlich versachlichen.

Eine erfolgreiche Anwendung des ersten gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels Konstanz-Allensbach-Reichenau 2020 wünschen Ihnen

Karl Langensteiner-Schönborn Stefan Friedrich Dr. Wolfgang Zoll
Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister
Stadt Konstanz Gemeinde Allensbach Gemeinde Reichenau