Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für den Webauftritt https://online-mietspiegel.de/ludwigsburg.

Diese Erklärung ist von der Stadt Ludwigsburg zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Ludwigsburg möchte allen Menschen Service bieten.
Dieser Service soll verständlich und persönlich sein.
In unseren Webauftritten und mobilen Anwendungen finden Sie viele Informationen.
Jede Person soll diese Informationen finden und verstehen können.
Ein barrierefreier Zugang zu den Informationen ist uns daher besonders wichtig.

Daher ist die Stadt Ludwigsburg bemüht, diesen Webauftritt in Einklang mit Paragraph 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Anforderungen der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 BITV 2.0.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).

Eine Website gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Sie gilt weiterhin als WCAG 2.1 konform, wenn sie alle Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bislang nur teilweise mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Kontraste

Die Kontraste sind noch nicht an allen Stellen ausreichend. (Stand 19.07.2023)

Schaltflächen und Eingabefelder

Beim Eingabefeld der Fläche auf der Startseite fehlt noch der Hinweis, dass nur Eingaben zwischen … und … zulässig sind. Das Feld wird derzeit bei falscher Eingabe kommentarlos geleert.

Bei der Eingabe der Straße ist das Karten-Symbol derzeit noch klickbar, jedoch ohne Funktion.

Bei Smartphone-Nutzung sind auf der Abschluss-Seite die Symbole der Schaltflächen „Neustart mit aktuellen Werten“ und „Neustart ohne Werte“ noch nicht schlüssig.

(Stand 19.07.2023)

Nutzung Zoom

Bei der Nutzung des Zooms mit einer Stufe von 400 oder mehr, verkleinert sich der Bereich, in dem die Wohnwertmerkmale gesetzt werden können. Die Bedienung ist dann nur schwer gegeben. (Stand 19.07.2023)

Unverhältnismäßige Belastung

Die Stadt Ludwigsburg hat in Ihren Webauftritten zahlreiche PDF-Dokumente, Formulare und online Assistenten im Einsatz. Die barrierefreie Umgestaltung verursacht einen sehr hohen Aufwand. Die Bearbeitung verteilen wir daher im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel über einen längeren Zeitraum.

Inhalte die nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Informationen zur Handhabung des Webauftrittes

Wir arbeiten am Webauftritt und passen ihn hinsichtlich der Barrierefreiheit kontinuierlich an.

Leichte Sprache

Es gibt derzeit noch keine Erläuterungen in Leichter Sprache zu diesem Internet-Auftritt. Wir werden die Erläuterungen in Leichter Sprache noch ergänzen.

Gebärdensprache

Aus personellen und finanziellen Gründen steht ein Video in Gebärdensprache für diesen Webauftritt noch nicht zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung anhand einem BITV-Kurztest.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 19.07.2023 erstellt.

Die Selbsteinschätzung und Erklärung zur Barrierefreiheit wurden zuletzt am 19.07.2023 aktualisiert.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Wir bieten Ihnen zu Ihrem Anliegen eine persönliche Beratung an.

Unser Ziel ist es, eine passende Lösung zu finden. Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen. Bitte nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf.

Sie können sich direkt per E-Mail an uns wenden, oder wenn Sie diesem Link folgen können Sie über das Kontaktformular direkt die Stadt Ludwigsburg kontaktieren. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich behandelt.

Ansprechpartnerin

Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit und Gremien

Pressearbeit und Kommunikation
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg

Katharina Proença Rodrigues Torres
E-Mail: barrierefreiheit@ludwigsburg.de
Telefon 07141 910-2390

Durchsetzungsverfahren

Falls die unter "Rückmeldung und Kontaktangaben" genannte Stelle nicht innerhalb der in Paragraph 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die/den Beauftragte(n) der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraph 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraph 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung erreichen Sie wie folgt:
Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
E-Mail: Claudia.Lychacz@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon: 07141 144-2783
Sprechzeiten: Dienstag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

Die Landes-Behindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon 0711 279-3360

Die Schlichtungsstelle unterstützt ebenfalls eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Grundlage hierfür ist Paragraph 16 BGG.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Schlichtungsstelle BGG erreichen Sie auch direkt per E-Mail

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.