Preisspanne - Grundsätzlich ist es üblich, sich bei der Festlegung der Miete für eine bestimmte Wohnung an der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren, da damit die Miete einer nach Standard und Größe üblichen Wohnung im Mittel getroffen wird. Abweichungen nach oben oder unten von der in diesem Mietspiegel errechneten durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete sind gemäß BGH-Urteil - VIII ZR 227/10 - zu begründen. Weicht man von der ermittelten durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der vorgegebenen Spanne nach oben oder unten ab, so ist dies inhaltlich zu begründen. Dies kann entweder durch Heranziehen von nicht in Tabelle 2* oder unter Abschnitt 2.5* aufgelisteter Wohnwertmerkmale erfolgen oder wenn vom jeweiligen durchschnittlichen Merkmalsstandard der in Tabelle 2* des Mietspiegels aufgeführten Zu-/Abschlagsmerkmalen (z.B. hinsichtlich Qualität, Menge oder Umfang) stark abgewichen wird. *siehe Mietspiegeldokument – unter „Mietspiegel Dokumentation und Download“ abrufbar.