Basis Informationen

Geben Sie hier die grundlegenden Informationen zur Wohnung an. Sie können diese später ändern.
Es sind nur ganzzahlige Werte zwischen 25 und 160 erlaubt.
Der Mietspiegel gilt nur für Gebäude, die bis einschließlich 2024 fertiggestellt wurden.

Basis Informationen

Objektname
Baujahr
Wohnfläche
Basismiete

Adresse

Lage des Objekts

Geben Sie die Adresse des Objekts ein, damit die Wohnlage ermittelt werden kann.

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Eine Adresse "${@confirmed:Street}, ${@dataDescription['number']:descriptiveName}: ${user-number}" ist nicht bekannt."

Bitte ergänzen Sie: ${@dataDescription['number']:descriptiveName} für "${@confirmed:Street}"

${@dataDescription['supplement1']:descriptiveName} bitte korrigieren

Eine Adresse "${@confirmed:StreetName} ${@confirmed:Number}${@dataDescription['supplement1']:prefix}${user-supplement1}" ist nicht bekannt."

Bitte ergänzen Sie: ${@dataDescription['supplement1']:descriptiveName} für "${@confirmed:Street}, ${@confirmed:Number}"

Die Lage des Objekts hat keine direkten Auswirkungen auf die Mietspiegel-Bewertung.
Erst in Kombination mit den Angaben der Kategorie 4 zur Wohnlage kann sich diese auswirken.

Alle notwendigen Werte sind ermittelt, Sie können fortfahren

Wohnwertmerkmale

Kategorie 1) Wohnungs-/Gebäudeausstattung

Punktwerte zur Ermittlung der Ausstattungsklasse:

weit unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung

einfache Wohnungsausstattung

leicht unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung

mittlere Wohnungsausstattung

leicht überdurchschnittliche Wohnungsausstattung

gehobene Wohnungsausstattung

überdurchschnittliche Wohnungsausstattung

weit überdurchschnittliche Wohnungsausstattung

Wohnwertmerkmale

Kategorie 2) Gebäude-/Wohnungstyp

Wohnwertmerkmale

Kategorie 3) Modernisierungsmaßnahmen seit 2010 in Gebäuden mit Baujahr vor 1995

Modernisierungsmaßnahmen finden nur Berücksichtigung, wenn die Wohnung vor 1995 errichtet wurde und nach 2010 bauliche Maßnahmen durchgeführt worden sind, die zu einer wesentlichen Gebrauchswerterhöhung der Wohnung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand der Wohnung führten und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern (also keine Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten!). Vor 2010 durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen gelten jetzt als Standardniveau und sind wertmäßig schon in Tabelle 1 enthalten. Bei Sanierungen wird mittels Teilabriss und grundliegender Erneuerungs- und Veränderungsmaßnahmen die Bausubstanz eines Gebäudes nachhaltig verbessert.
Nach 1995 gebaute Gebäude weisen kaum Modernisierungsmaßnahmen auf und unterliegen auch schon den ab 1996 geltenden strengeren gesetzlichen Bestimmungen bei Wärmeschutz und Energieeinsparung.

Kategorie 3) Modernisierungsmaßnahmen seit 2010 in Gebäuden mit Baujahr vor 1995

Punktwerte zur Ermittlung des Modernisierungszustandes:

Keine wertbare Teilmodernisierung

Teilmodernisierung Kategorie I

Teilmodernisierung Kategorie II

Teilmodernisierung Kategorie III

Teilmodernisierung Kategorie IV

Wohnwertmerkmale

Kategorie 4) Wohnlage

Punktwerte zur Ermittlung der Wohnlage (Achtung ein Teil der Kriterien wird aus den Geodaten errechnet nach Angabe der Adresse auf der nächsten Seite):

Wohnlage G

Wohnlage F

Wohnlage E

Wohnlage D

Wohnlage C

Wohnlage B

Wohnlage A