Mietenspiegel 2022
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Merkmale nach Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Wohnraums
Wohnwerterhöhende Merkmale
Einbauküche wird vom Vermieter gestellt, Mindestausstattung sind 2 Einbauelektrogeräte, Spülbecken mit Unterschrank und ausreichend Kücheneinbauschränke
durch Mieter ausschließlich selbst nutzbarer, umzäunter Garten vorhanden
Aufzug in Gebäuden bis einschließlich 4. Obergeschoss vorhanden
hochwertige Sanitärausstattung: zusätzlich zur Standardausstattung (insb. Boden/Wand im Nassbereich ganz gefliest, Lüftungsmöglichkeit (Fenster, Ventilator, Lüftungsanlage), Badewanne und separate Einzelduschkabine) muss eine Fußbodenheizung vorhanden sein
mindestens ein weiteres Badezimmer vorhanden
Fußbodenheizung im Wohnzimmer bzw. in den Hauptwohnräumen vorhanden
Wohnlage mit Vorteilen:
mindestens 2 der folgenden 4 Merkmale treffen zu:
der durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster ist sehr niedrig (kein Verkehrsaufkommen, Industrielärm, Fluglärm)
die fußläufige Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt maximal 500 m
Einkaufsmöglichkeiten für den speziellen Bedarf (Einkaufszentren, Innenstadt) sind maximal 500 m entfernt
die fußläufige Entfernung zu einer Grünanlage oder einem Park (mindestens Fußballplatzgröße) beträgt maximal 200 m
Wohnwerterniedrigende Merkmale
Einzelöfen (Gas, Öl, Holz/Kohle) als Grundheizungsausstattung
Wohnung verfügt weder über Balkon/Loggia noch (Dach-)Terrasse
Erstinstallationsleitungen (z.B. Strom, Wasser, Gas) überwiegend frei sichtbar über Putz verlegt
lediglich Rohboden/Estrich vom Vermieter gestellt oder überwiegend in den letzten 15 Jahren nicht modernisierte PVC-/Linoleum-/Teppich-Böden vorhanden
überwiegend Einscheibenverglasung, Kasten-, aufklappbare Doppelfenster
Elektrospeicheröfen als Grundheizungsausstattung
schlechte Grundrissgestaltung (z.B. mindestens ein Durchgangszimmer)
weder Rollläden noch Fensterläden an der überwiegenden Anzahl der Fenster
Wohnung liegt nicht in der Kernstadt (sonstiger Ortsteil)
die Entfernung zur nächsten Einkaufsmöglichkeit für täglichen Bedarf (Nahrungsmittel, mind. 100 m
2
Verkaufsfläche) beträgt mehr als 1.000 m
Energetische und sonstige Modernisierungsmaßnahmen
Vollsanierung eines Gebäudes mit Baujahr bis 1980 (Gebäude ist vergleichbar mit einem Neubau zum Zeitpunkt der Modernisierung)
Teilsanierung
Keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt
Zuschläge für Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen finden nur Berücksichtigung, wenn die Wohnung vor 1995 errichtet wurde und nach 2005 bauliche Maßnahmen durchgeführt worden sind, die zu einer wesentlichen Gebrauchswerterhöhung der Wohnung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand der Wohnung führten (keine Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten!). Vor 2005 durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen gelten jetzt als Standardniveau. Nach 1995 gebaute Gebäude weisen kaum Modernisierungsmaßnahmen auf und unterliegen zudem den ab 1996 geltenden strengen gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung.
Dämmung der Außenwand
Dämmung von Dach / oberster Geschossdecke
Erneuerung des Wärmeerzeugers (Heizkessel, Brenner, Gastherme)
Fenstererneuerung mit Wärmeschutz-/Isolierverglasung
Modernisierung des Sanitärbereichs (mind. Fliesen, Bade-/Duschwanne, Waschbecken, Toilette)
Erneuerung aller Fußböden in der Wohnung
Schaffung einer barrierefreien Ausstattung (insb. stufenlos erreichbare Wohnung, bodengleiche Dusche, Türen mind. 80 cm breit)
Modernisierung des Treppenhauses samt Eingangstür
zeitgemäße Erneuerung der Elektroleitungen incl. Verstärkung des Leitungsquerschnitts
maßgebliche Verbesserungen des Wohnungsgrundrisses
Erneuerung der Außenanlagen
sonstige nicht erwähnte Modernisierungsmaßnahmen
Auswertung
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