Online Mietspiegel 2022
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Art des Wohnraums
Einfamilienhaus (mit und ohne Einliegerwohnung), Doppelhaushälfte, Reihenhaus,
Wohnung in Mehrfamilienhaus mit Wohnfläche unter 100 m
2
Wohnung in Mehrfamilienhaus mit Wohnfläche ab 100 m
2
Ausstattung des Wohnraums
Souterrain-/Untergeschosswohnung
barrierefreie Wohnung (insb. schwellenfrei, stufenloser Wohnungszugang, bodengleiche Dusche)
Aufzug
gehobene Sanitärausstattung
mind. 2 der nachfolgenden 3 Merkmale müssen vorhanden sein:
2 Toiletten in der Wohnung
Badewanne und Dusche separat vorhanden
Fußbodenheizung im Bad
WC nur im Badezimmer vorhanden
keine zentrale Warmwasserversorgung (d.h. mehrere kleine Einzelspeichergeräte, Kleinboiler)
Einzelöfen als Grundheizungsausstattung (d.h. weder Zentral- noch Etagenheizung)
weder Balkon, Loggia noch (Dach-)Terrasse vorhanden
überwiegend gehobene Bodenbeläge (z.B. Parkett-, Keramik- oder Steinböden) in der Wohnung
überwiegend einfache Bodenbeläge (z.B. PVC-, Teppichböden)
überwiegend kein Bodenbelag (z.B. Rohböden, Estrich) in Wohnungen mit Baujahr vor 1970
alte Installationsleitungen (z.B. Elektro, Wasser, Gas) liegen frei sichtbar über Putz
überwiegend Einfachverglasung (einscheibig) oder Kasten-/Doppelfenster oder Fenster mit zusätzlichem Vorfenster
Einbauküche vom Vermieter gestellt
Wohnlage
Entfernung zum Hauptplatz fußläufig unter 300 m
EcoQuartier
Kernstadt einschließlich Sulzbach (zusammenhängende Bebauung)
die Kernstadt umgebende Ortsteile: Eberstetten, Förnbach, Haimpertshofen, Heißmanning, Streitdorf, Niederscheyern, Weihern (ohne EcoQuartier)
Affalterbach, Uttenhofen, Walkersbach und vergleichbare Ortsteile
Tegernbach, Ehrenberg und vergleichbare Ortsteile
Energetische und sonstige Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen finden nur Berücksichtigung, wenn die Wohnung vor 1995 errichtet wurde und seit 2006 bauliche Maßnahmen durchgeführt worden sind, die zu einer wesentlichen Gebrauchswerterhöhung der Wohnung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand der Wohnung führten (keine Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten!). Vor 2006 durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen gelten jetzt als Standardniveau. Nach 1995 gebaute Gebäude weisen nachweisbar kaum Modernisierungsmaßnahmen auf und unterliegen zudem den ab 1996 geltenden strengeren gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung.
Dämmung der Außenwand
Dämmung von Dach / oberster Geschossdecke
Erneuerung der Heizungsinstallation (Wärmeerzeuger wie Heizkessel, Brenner oder Gastherme)
Fenstererneuerung mit mindestens Isolierverglasung
Modernisierung des Sanitärbereichs (mind. Fliesen, Bade-/Duschwanne und Waschbecken)
zeitgemäße Erneuerung der Elektroleitungen
Erneuerung der Wohnungsböden
sonstige nicht erwähnte Modernisierungsmaßnahmen
Auswertung
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