Angaben zur Mietspiegelerstellung

Die drei Kommunen Konstanz, Allensbach und Reichenau haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage bei nicht preisgebundenen Wohnungen einen gemeinsamen Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt.

Der Mietspiegel basiert auf Daten, die im Zeitraum von Dezember 2019 bis Januar 2020 bei 1.431 mietspiegelrelevanten Haushalten nur zum Zwecke der Mietspiegelerstellung durch eine schriftliche Erhebung kombiniert mit einer Internet-Befragung bei Mietern erhoben wurden. Davon entfallen auf Allensbach und Reichenau zusammen 143 Datensätze. Die Mieterhaushalte wurden per Zufallsverfahren ausgewählt und mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens befragt.

Der Mietspiegel wurde unter Anwendung der Regressionsanalyse, einem wissenschaftlich anerkannten statistischen Verfahren, berechnet. Die Datenerhebung, die Auswertung der gewonnenen Daten und die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgte durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Waltenhofen 2, 93161 Sinzing. Die Entstehung des Mietspiegels ist in einem eigenen Arbeitsbericht dokumentiert.

An der Erarbeitung dieses Mietspiegels ein projektbegleitender „Arbeitskreis Mietspiegel“ mitgewirkt. Vertreten waren in diesem Gremium

Der vorliegende Mietspiegel wurde am 13. Juni 2020 als „qualifizierter Mietspiegel“ im Sinne des § 558d BGB von den Interessensverbänden der Vermieter und Mieter anerkannt. Er gilt ab dem 01. Juli 2020 für den Zeitraum von 2 Jahren.