Bei dem ermittelten Vergleichswert handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete, die für eine Wohnung bestimmter Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Art und Lage im Schnitt pro Monat gezahlt wird. Die Auswertungen ergaben, dass die Mietpreise von gleichen Wohnungen z. T. stark differieren. Dies liegt u. a. am freien Wohnungsmarkt und an qualitativen Unterschieden der Wohnwertmerkmale sowie an nicht erfassten Wohnwertmerkmalen.
Die Miete einer konkreten Wohnung wird gewöhnlich als ortsüblich bezeichnet, wenn sie innerhalb einer Spannbreite liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne beläuft sich im Schnitt auf ± 19 Prozent um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete. Bei einer Abweichung vom durchschnittlichen Vergleichswert innerhalb der Spannbreite ist eine entsprechende Begründung erforderlich. Dies kann insbesondere über Wohnwertmerkmale, welche im Mietspiegel nicht aufgeführt sind oder über qualitative Merkmalsunterschiede hinsichtlich Art und Güte erfolgen.