Erläuterungen zum qualifizierten Mietspiegel 2020

Die Städte Sindelfingen und Böblingen haben in Kooperation zusammen mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, auf der Grundlage einer repräsentativen Mieter- und Vermieterumfrage erstmals einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Die Erstellung basiert auf insgesamt 879 Datensätzen, die im Zeitraum von Juli 2019 bis November 2019 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern schriftlich erhoben wurden. An der Neuerstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. In diesem Gremium waren neben den beiden Gemeinden vertreten:

Vermietervertreter:

Mietervertreter:

Rechtliche Vertretung:

Mit der repräsentativen Datenerhebung, der Datenauswertung und der Mietspiegelerstellung war das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Sinzig, beauftragt. Das dem Mietspiegel 2020 zugrunde liegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht eine detaillierte in Tabelle 1 ausgewiesene Nettokaltmiete pro Quadratmeter anhand einer ausreichend großen Datenstichprobe.

Der vorliegende Mietspiegel wurde am 17. Juni 2020 vom Gemeinderat Böblingen und am 21. Juli 2020 vom Gemeinderat Sindelfingen als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt. Er gilt vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2022.

Die Ergebnisse des Online-Mietspiegels sind nicht rechtsverbindlich! Trotz Überprüfung der Übereinstimmung mit den Ergebnissen des gedruckten Mietspiegels wird keine Gewähr übernommen.