Nettomiete und Nebenkosten

Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m²).

Unter der Nettokaltmiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der Wohnung ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge sowie Kosten für Stellplätze/Garagen und Einbauküchen und ohne jegliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.

Nicht enthalten sind somit beispielsweise folgende Betriebskosten: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Beleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen, der laufenden Kosten für Gemeinschaftsantennen bzw. Breitbandkabelanschlüsse und der sonstigen Betriebskosten (siehe hierzu § 2 der Betriebskostenverordnung).

Sind Betriebskosten in der vereinbarten Mietzahlung enthalten, muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden.