Erläuterungen zum qualifizierten Mietspiegel 2020 und seiner Fortschreibung 2022

Die Städte Sindelfingen und Böblingen haben in Kooperation zusammen mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, auf der Grundlage einer repräsentativen Mieter- und Vermieterumfrage erstmals 2020 einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Dieser hat eine Gültigkeit von vier Jahren und ist nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen. Grundlage hierfür ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Für den neuen Mietspiegel 2022 (Fortschreibung Mietspiegel 2020) wurden die statistischen Werte August 2019 = 106,0 und August 2021 = 110,1 verwendet und bilden die neue Nettomiete pro Quadratmeter ab. An der erstmaligen Erstellung des Mietspiegels 2020 und der Fortschreibung des Mietspiegels 2022 hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexpertinnen und -experten mitgewirkt. In diesem Gremium waren neben den beiden Gemeinden vertreten:

Vermietervertreter:

Mietervertreter:

Rechtliche Vertretung:

Mit der repräsentativen Datenerhebung, der Datenauswertung und der Mietspiegelerstellung war das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Sinzig, beauftragt. Das dem Mietspiegel 2020 zugrunde liegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht eine detaillierte in Tabelle 1 ausgewiesene Nettokaltmiete pro Quadratmeter anhand einer ausreichend großen Datenstichprobe.

Der Mietspiegel 2020 sowie seine Fortschreibung 2022 wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen erarbeitet. Er ist ein Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB. Die Fortschreibung 2022 gilt vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2024.

Die Ergebnisse des Online-Mietspiegels sind nicht rechtsverbindlich! Trotz Überprüfung der Übereinstimmung mit den Ergebnissen des gedruckten Mietspiegels wird keine Gewähr übernommen.