Vorwort des Bürgermeisters

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Sipplingen und Süßenmühle,

gemäß § 558d Abs. 1 und 2 BGB sind qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen. Erstmals hatte die Gemeinde Sipplingen im Jahr 2020 einen qualifizierten Mietspiegel aufgestellt.

Die Nachfrage nach Wohnungen in unserem exklusiven Wohnort Sipplingen ist seit Jahren enorm hoch. Umso mehr soll der Mietspiegel all denen ein Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit bieten, die eine Wohnung suchen oder vermieten, sei es bei einer Neuvermietung oder bei der Frage, ob die zu zahlende Miete angemessen ist.

Das EMA-Institut für empirische Marktanalysen hat für unsere Gemeinde den Mietspiegel erstellt und diesen nun fortgeschrieben. Dieses Institut hat auf diesem Gebiet eine hervorragende Reputation und hat die kreisweite Aktion umfassend begleitet.

Unseren fortgeschriebenen Mietspiegel 2022 finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sipplingen www.sipplingen.de sowohl in Form einer pdf-Datei für den digitalen Gebrauch oder zum Ausdrucken, aber auch in Form eines Onlinerechners.

Die Gemeinde Sipplingen hat erkannt, dass mangels neuer Baugebiete und die ohnehin hohe Zahl an vorhandenen Zweit-wohnungen sowie durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen eine weitere Verknappung stattfindet. Deshalb war Sipplingen auch die erste Gemeinde im Bodenseekreis, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat, um dieser Entwicklung entschieden entgegenzuwirken um wenigstens den Erhalt von vorhandenem Wohnraum sicherzustellen. Mit dem Mietspiegel wird allen Beteiligten ein Instrument für eine objektive Einschätzung der Wertigkeit und damit auch zum Erhalt von Wohnraum an die Hand gegeben.

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Ihnen der aktuelle Mietspiegel bietet und ich hoffe, dass er Ihnen eine Hilfe in Bezug auf die Gestaltung Ihrer Mietverhältnisse sein kann.

Sipplingen im Juli 2022
Oliver Gortat
Bürgermeister