Modernisierungsmaßnahmen gelten als umfassend, wenn mindestens 3 der nachfolgenden Bereiche: Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Heizanlage/Warmwasserversorgung, Schallschutz, Fußböden, Fens-ter/Rahmen, Innen-/Wohnungstüren, Treppenhaus/Eingangsbereich, Grundrissgestaltung, Barrierefreiheit vollständig modernisiert worden sind, wobei sich jeder Bereich nach der Modernisierung in einem neuwertigen Zustand befunden haben muss.
Bei einer Basismiete von ${baserent} und einem ZuschlagAbschlag von ${correction-percentage} ergibt sich rechnerisch eine ortsüblichen Vergleichsmiete pro m² von ${final-rent-sqm-precise} € gerundet werden ${final-rent-rounded} angezeigt.
Mathematisch korrekt errechnet sich die orstübliche Vergleichsmiete für die Wohnung als ${final-rent-precise} € mal ${area-qm}(m²). Das ergibt rechnerisch ${unit-rent-precise-precise} € und wird als ${unit-rent-precise-rounded} angezeigt. Eine mathematisch nicht präzise Berechnung mit dem vorab gerundeten Wert pro m² ergäbe ${unit-rent-rounded-rounded}.