Erstellung des Mietspiegels

Der Mietspiegel von Weingarten wurde im Auftrag der Stadtverwaltung auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen für den Bereich der Stadt Weingarten erstellt. Die hier vorliegende Fortschreibung 2019 des Mietspiegels basiert auf Mietdaten, die von Februar bis April 2017 bei 1.398 mietspiegelrelevanten Haushalten eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung durch persönliche Befragung erhoben wurden. Die Mieterhaushalte wurden zufällig ausgewählt und mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens befragt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Gleichzeitig wurden in einer kommunenübergreifenden Aktion auch Mietspiegel für Ravensburg, Baienfurt, Berg und Kißlegg erstellt.

Die Erstellung des Mietspiegels wurde von einem Arbeitskreis aus Experten begleitet. Vertreten waren darin:

Der Mietspiegel 2017 wurde durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Waltenhofen 2, 93161 Sinzing erarbeitet und 2019 von der Stadt Weingarten mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland gemäß § 558d (2) S.2 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fortgeschrieben. Der Mietspiegel und die Anpassung wurden von den vorgenannten Interessenverbänden anerkannt. Er genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Abs. 1 BGB) gestellt werden.